Im Schulhaus ist Maskenpflicht.
Mit Samstag, 5. März 2022, entfällt die FFP2-Masken-Pflicht für geimpftes und genesenes Lehr- und Verwaltungspersonal sowie externe Personen in Klassen- und Gruppenräumen sowie in
LehrerInnen-/Konferenzzimmern. In allgemein zugänglichen Bereichen des Schulgebäudes, in denen es zu gedränge und starker Durchmischung kommt, gilt weiterhin FFP2-Masken-Pflicht.